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06.06.2011

Lesezeit: etwa 1 Minute

§§ 130 StGB - Versammlung "Fremdarbeiterinvasion stoppen" ist erlaubt

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Wieder einmal ergingen zwei erfreuliche Urteile zum Thema "ausländerkritische Äußerungen". Sowohl das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seinem Beschluß vom 28.04.2011, Az. 3 M 45/11, als auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluß vom 28.04.2011, Az. 1 S 1250/11, entschieden, daß Versammlungen zum Thema "Unsere Heimat – unsere Arbeit ! Fremdarbeiterinvasion stoppen" bzw. "Fremdarbeiterinvasion stoppen" keine strafbare Volksverhetzung darstellt, und beide Gerichte hoben die erlassenen Versammlungsverbote auf.

 

Beide Gerichte urteilten, daß der Begriff "Fremdarbeiterinvasion" kein nationalsozialistisches Gedankengut transportiert, sondern mehrdeutig ist. Denn der Begriff der "Fremdarbeiter" wurde nicht nur im Zweiten Weltkrieg für die Zwangsarbeiter verwendet, sondern bis in Zeit der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts hinein für in Deutschland arbeitende Ausländer. Auch der Begriff der "Invasion" ist nicht zwingend militärisch gemeint, und es liegt kein Angriff auf die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Ausländer vor.

Aber Achtung! Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluß vom 24.09.2009, Az. 2 BvR 2179/09, entschieden, daß das Wahlplakat mit der Aufschrift "Polen-Invasion stoppen" eine strafbare Volksverhetzung ist, weil die Plakate mit einer graphischen Darstellung von drei Krähen versehen waren, die auf einen Bündel Euroscheine pickten.

Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:

Verhalten Sie sich friedlich und gesetzestreu.
Lassen Sie Schriften, Tonträger, Auftritte im Internet, Aufkleber, Reden und sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen vor der Veröffentlichung von einem Rechtsanwalt prüfen, der sich u.a. mit § 130 StGB und auch mit der neuen Gesetzesverschärfung auskennt.
Wenn Strafverfahren oder Verbote gegen Sie wegen § 130 StGB eingeleitet oder verhängt werden, legen Sie Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ein.
Fordern Sie Entscheidungen zu § 130 StGB aus unserem Archiv an.
Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zur Meinungsfreiheit und zu anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!

Verfaßt und selbst hergestellt von Klaus-C. Holmar, bei

Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V.,

Postfach 400 215, 44736 Bochum

 

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4. Tag der deutschen Zukunft
Samstag 02.06.2012
4. Tag der deutschen Zukunft Samstag 02.06.2012 Warum ein Tag der deutschen Zukunft? Immer wieder demonstrieren wir gegen Überfremdung. Meist im Zusammenhang mit aktuellen Ereignissen wie Überfällen von gewalttätigen Ausländern auf Deutsche. Doch es geht nicht alleine darum, auf kriminelle Ausländer hinzuweisen. Die ganze Ausländer- und Überfremdungspolitik in diesem System wird von uns in Frage gestellt. Mehr als 16Millionen Nichtdeutsche befinden sich bereits in diesem Land und ein Ende ist nicht in Sicht. Die deutschfeindliche Politik aus Berlin setzt rücksichtslos auf Multikulti, unsere Zukunft steht auf dem Spiel! Wir können es nicht dabei belassen, dann und wann auf aktuelle Ereignisse zu reagieren – wir müssen unsere Forderungen regelmäßiger und tiefgreifender in die breite Öffentlichkeit tragen. Zum vierten Mal in Folge wollen wir deshalb mit dem Tag der deutschen Zukunft ein Zeichen gegen Überfremdung setzen. Auf nach Hamburg, zum 4. Tag der deutschen Zukunft am 2.Juni 2012 Hamburg, die zweitgrößte Stadt in Deutschland, ist wie viele andere deutsche Städte von einer wachsenden Überfremdung betroffen. Einst war Hamburg eine stolze und einflußreiche Hansestadt. Doch heute ist das Tor zur Welt, wie Hamburg aufgrund seines Hafens auch genannt wird, auch zum Einfallstor für Menschen aus aller Herren Länder geworden. Die Überfremdung ist nicht mehr zu übersehen. Ganze Stadtteile sind nicht mehr deutsch und zu Ghettos verkommen. Immer wieder kommt es zu gewalttätigen Übergriffen von Ausländerbanden auf deutsche Bürger. Wir nehmen das nicht länger hin! Am 2. Juni 2012 werden wir hier die laute Stimme sein und unserem Volk aufzeigen, daß es noch nicht zu spät ist. Wenn wir alle gemeinsam gegen die Überfremdungspolitik der Etablierten aufstehen, dann wird Deutschland noch eine Zukunft haben! Deshalb unterstützt zahlreich die Demonstration zum 4. Tag der deutschen Zukunft! Bringt Euch aktiv mit ein, damit wir unsere Forderungen am 2. Juni 2012 in Hamburg eindrucksvoll auf die Straße tragen können!

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