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23.05.2011

Lesezeit: etwa 2 Minuten

§§ 130 StGB - Schon wieder eine Verschärfung des § 130 StGB

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Schon wieder eine Verschärfung des § 130 StGB

Seit dem Beginn unserer Tätigkeit vor fast 20 Jahren mußten wir bereits mehrfach über Verschärfungen des § 130 StGB (Volksverhetzung) berichten. Durch das "Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28.11.2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zur Umsetzung des Zusatzprotokolls vom 28.01.2003 zum Übereinkommen des Europarates vom 23.11.2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener rassistischer und fremdenfeindlicher Art" vom 16.03.2011, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt BGBl. I. Nr. 11 vom 21.03.2011, Seite 418 f., zu finden auch unter www.bgbl.de, wurde diese Vorschrift erneut verschärft und ist zu beachten.

Die Verschärfung des Gesetzes besteht darin, daß Tatobjekt nicht nur wie bisher ist und damit durch diese Strafvorschrift nicht nur wie bisher "Teile der Bevölkerung" geschützt werden, worunter nach der Rechtsprechung zum Beispiel die Ausländer, die Kommunisten und die Punker fallen, - nicht jedoch die "Deutschen", die "Linken" bzw. die "Roten", die "Kinderschänder" und die "Dritte Welt". Ab jetzt ist Tatobjekt des § 130 StGB darüber hinaus
jede nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe
und sogar einzelne Personen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer der vorbezeichneten Gruppen oder zu einem Teil der Bevölkerung.

Was hierunter im einzelnen zu verstehen ist, wird die zukünftige Rechtsprechung zeigen. Insbesondere wird sich zeigen, ob "die Deutschen" eine durch ihre nationale oder ethnische Herkunft bestimmte Gruppe und damit durch § 130 StGB vor volksverhetzenden Angriffen strafrechtlich geschützt sind. Es wird sich auch zeigen, welche einzelnen Personen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Beispiel zu den Ausländern durch § 130 StGB geschützt werden - und nicht nur wie bisher durch den verhältnismäßig milden Straftatbestand des § 185 StGB (Beleidigung).

Die bisherige Strafbarkeit der Leugnung oder Verharmlosung der Judenvernichtung und der Opferwürdeverletzung der § 130 III und IV StGB ist von dieser Neuregelung nicht erfaßt, gilt also auch weiterhin wie bisher.

Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:

Verhalten Sie sich friedlich und gesetzestreu.
Lassen Sie Schriften, Tonträger, Auftritte im Internet, Aufkleber, Reden und sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen vor der Veröffentlichung von einem Rechtsanwalt prüfen, der sich u.a. mit § 130 StGB und auch mit der neuen Gesetzesverschärfung auskennt.
Wenn Strafverfahren oder Verbote gegen Sie wegen § 130 StGB eingeleitet oder verhängt werden, legen Sie Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ein.
Fordern Sie Entscheidungen zu § 130 StGB aus unserem Archiv an.
Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zur Meinungsfreiheit und zu anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält!

Verfaßt und selbst hergestellt von Klaus-C. Holmar, bei
Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V.,
Postfach 400 215, 44736 Bochum

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4. Tag der deutschen Zukunft
Samstag 02.06.2012
4. Tag der deutschen Zukunft Samstag 02.06.2012 Warum ein Tag der deutschen Zukunft? Immer wieder demonstrieren wir gegen Überfremdung. Meist im Zusammenhang mit aktuellen Ereignissen wie Überfällen von gewalttätigen Ausländern auf Deutsche. Doch es geht nicht alleine darum, auf kriminelle Ausländer hinzuweisen. Die ganze Ausländer- und Überfremdungspolitik in diesem System wird von uns in Frage gestellt. Mehr als 16Millionen Nichtdeutsche befinden sich bereits in diesem Land und ein Ende ist nicht in Sicht. Die deutschfeindliche Politik aus Berlin setzt rücksichtslos auf Multikulti, unsere Zukunft steht auf dem Spiel! Wir können es nicht dabei belassen, dann und wann auf aktuelle Ereignisse zu reagieren – wir müssen unsere Forderungen regelmäßiger und tiefgreifender in die breite Öffentlichkeit tragen. Zum vierten Mal in Folge wollen wir deshalb mit dem Tag der deutschen Zukunft ein Zeichen gegen Überfremdung setzen. Auf nach Hamburg, zum 4. Tag der deutschen Zukunft am 2.Juni 2012 Hamburg, die zweitgrößte Stadt in Deutschland, ist wie viele andere deutsche Städte von einer wachsenden Überfremdung betroffen. Einst war Hamburg eine stolze und einflußreiche Hansestadt. Doch heute ist das Tor zur Welt, wie Hamburg aufgrund seines Hafens auch genannt wird, auch zum Einfallstor für Menschen aus aller Herren Länder geworden. Die Überfremdung ist nicht mehr zu übersehen. Ganze Stadtteile sind nicht mehr deutsch und zu Ghettos verkommen. Immer wieder kommt es zu gewalttätigen Übergriffen von Ausländerbanden auf deutsche Bürger. Wir nehmen das nicht länger hin! Am 2. Juni 2012 werden wir hier die laute Stimme sein und unserem Volk aufzeigen, daß es noch nicht zu spät ist. Wenn wir alle gemeinsam gegen die Überfremdungspolitik der Etablierten aufstehen, dann wird Deutschland noch eine Zukunft haben! Deshalb unterstützt zahlreich die Demonstration zum 4. Tag der deutschen Zukunft! Bringt Euch aktiv mit ein, damit wir unsere Forderungen am 2. Juni 2012 in Hamburg eindrucksvoll auf die Straße tragen können!

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