volksfront-medien.org

30.12.2006

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Schadensersatz nach Hausdurchsuchung / Beschlagnahme

» Zur Hauptseite wechseln

Wer sich "politisch unkorrekt" verhält oder "unkorrekte" Bücher, Zeitungen, Tonträger und ähnliches kauft, muß damit rechnen, Opfer einer Hausdurchsuchung zu werden, bei der oft zahlreiche Gegenstände beschlagnahmt werden.

In einer nicht geringen Zahl der Fälle aber wurden die Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaften eingestellt oder es kam später zu Freisprüchen, weil keine Straftat vorgelegen hatte. Die meisten Betroffenen waren über dieses Ergebnis erleichtert und unternahmen nichts mehr.Bedauerlicherweise unterließen sie es, die beschlagnahmten Gegenstände zurückzufordern und Schadensersatz zu fordern. Dabei ist dieser in den Vorschriften des Gesetzes über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) vorgesehen und sollte unbedingt geltend gemacht werden. Rechtswidrige Eingriffe in die Grundrechte dürfen nicht folgenlos bleiben !

Voraussetzungen eines solchen Schadensersatzanspruches sind u.a.:

1) Das Strafverfahren ist zugunsten des Betroffenen beendet, z.B. durch Freispruch, Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens oder Einstellung des Strafverfahrens.

2) Der Betroffene hat Strafverfolgungsmaßnahmen erlitten, z.B.
- Untersuchungshaft,
- Einstweilige Unterbringung,
- Vorläufige Festnahme,
- Verhängung von Meldepflichten statt Haftbefehl,
- Einschränkungen der Bewegungsfreiheit,
- Zahlung einer Kaution,
- Beschlagnahme,
- Arrest,
- Hausdurchsuchung,
- Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis,
- Vorläufiges Berufsverbot.

3) Der Betroffene hat die Strafverfolgung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

4) Der Betroffene hat einen Schaden von mehr als 25,- € erlitten.
Der von der Staatskasse zu ersetzende Schaden umfaßt z.B.:
- den Wert der zerstörten oder beschädigten Sachen,
- Reinigungskosten,
- Verdienstausfall,
- Verlust des Arbeitsplatzes,
- entgangenen Gewinn,
- Fahrgelder,
- Mietwagenkosten,
- Telefon- und Portokosten,
- Rechtsanwaltskosten, die zur Beseitigung der Maßnahme der Strafverfolgung angefallen sind (BGH NJW 1975, 2341 ff, und BGH NJW 1977, 957).

Das Verfahren ist etwas unübersichtlich gestaltet und muß unbedingt so eingehalten werden, wie das StrEG es vorsieht. Es verläuft so:

1) Die Staatsanwaltschaft stellt das Strafverfahren ein.

2) Zur Durchführung des Feststellungsverfahrens stellt der Betroffene seinen Antrag auf Feststellung der Schadensersatzpflicht gemäß § 9 StrEG bei dem Amtsgericht, das für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständig gewesen wäre. Er muß eine Frist von einem Monat ab Zustellung der Einstellungsverfügung einhalten. Kosten entstehen hierbei nicht.

3) Das Amtsgericht stellt durch Beschluß fest, daß eine Entschädigungspflicht der Staatskasse besteht.

4) Zur Durchführung des Betragsverfahrens beziffert der Betroffene seinen Schadensersatzanspruch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Er muß eine Frist von sechs Monaten ab Zustellung des Beschlusses des Amtsgerichtes einhalten. Kosten entstehen hierbei nicht.

5) Die Landesjustizverwaltung ersetzt den Schaden.

6) Falls sie den Schadensersatz aber ganz oder teilweise verweigert, ist insofern Klage vor dem zuständigen Landgericht ohne Rücksicht auf den Streitwert zulässig. Sie muß innerhalb von drei Monaten ab Zustellung der Ablehnung durch einen Rechtsanwalt erhoben werden. Es fallen hier die üblichen Kostenrisiken eines Zivilverfahrens an, sie sind durchaus dreistellig.

Das Deutsche Rechtsbüro bittet um folgendes:

1) Gegen die rechtswidrige Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen von Einzelstücken legen Sie bitte Rechtsmittel und fordern Schadensersatz.

2) Näheres finden Sie im Rechtsratgeber Mäxchen Treuherz.

3) Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zu juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält !

Quelle: http://www.deutsches-rechtsbuero.de/
» Zur Hauptseite wechseln
 

Gjallarhorn Klangschmiede


4. Tag der deutschen Zukunft
Samstag 02.06.2012
4. Tag der deutschen Zukunft Samstag 02.06.2012 Warum ein Tag der deutschen Zukunft? Immer wieder demonstrieren wir gegen Überfremdung. Meist im Zusammenhang mit aktuellen Ereignissen wie Überfällen von gewalttätigen Ausländern auf Deutsche. Doch es geht nicht alleine darum, auf kriminelle Ausländer hinzuweisen. Die ganze Ausländer- und Überfremdungspolitik in diesem System wird von uns in Frage gestellt. Mehr als 16Millionen Nichtdeutsche befinden sich bereits in diesem Land und ein Ende ist nicht in Sicht. Die deutschfeindliche Politik aus Berlin setzt rücksichtslos auf Multikulti, unsere Zukunft steht auf dem Spiel! Wir können es nicht dabei belassen, dann und wann auf aktuelle Ereignisse zu reagieren – wir müssen unsere Forderungen regelmäßiger und tiefgreifender in die breite Öffentlichkeit tragen. Zum vierten Mal in Folge wollen wir deshalb mit dem Tag der deutschen Zukunft ein Zeichen gegen Überfremdung setzen. Auf nach Hamburg, zum 4. Tag der deutschen Zukunft am 2.Juni 2012 Hamburg, die zweitgrößte Stadt in Deutschland, ist wie viele andere deutsche Städte von einer wachsenden Überfremdung betroffen. Einst war Hamburg eine stolze und einflußreiche Hansestadt. Doch heute ist das Tor zur Welt, wie Hamburg aufgrund seines Hafens auch genannt wird, auch zum Einfallstor für Menschen aus aller Herren Länder geworden. Die Überfremdung ist nicht mehr zu übersehen. Ganze Stadtteile sind nicht mehr deutsch und zu Ghettos verkommen. Immer wieder kommt es zu gewalttätigen Übergriffen von Ausländerbanden auf deutsche Bürger. Wir nehmen das nicht länger hin! Am 2. Juni 2012 werden wir hier die laute Stimme sein und unserem Volk aufzeigen, daß es noch nicht zu spät ist. Wenn wir alle gemeinsam gegen die Überfremdungspolitik der Etablierten aufstehen, dann wird Deutschland noch eine Zukunft haben! Deshalb unterstützt zahlreich die Demonstration zum 4. Tag der deutschen Zukunft! Bringt Euch aktiv mit ein, damit wir unsere Forderungen am 2. Juni 2012 in Hamburg eindrucksvoll auf die Straße tragen können!

Schützt eure Daten, lest den SicherheitsleitfadenDokumentation bei Spitzelei und Anquatschversuchen

MUPINFO

Europäische Aktion

Rundbrief

Tragen Sie hier Ihre Epost-Adresse ein um unseren regelmäßigen Rundbrief zu empfangen.

Eintragen Austragen
MUPINFOMein Demo 1x1Spreelichter

Schützt eure Daten, lest den Sicherheitsleitfaden

Freies Netz

Umwelt & Aktiv

Bestelle jetzt!

Werdet Wahlbeobachter



2006 - 2012 © volksfront-medien.org - Alle Rechte vorbehalten | Impressum
Diese Seite wurde 119 mal angezeigt.