30.12.2006
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Bundesdeutsche Pressefreiheit
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Zur Hauptseite wechselnGrundrechtlich besteht in dieser Republik Pressefreiheit, aber bei dieser hat es sich in etwa so wie bei der Meinungsfreiheit. Man ist zwar frei seine Meinung kundzutun, aber wenn diese dem Regime nicht gefällt, wird man halt bestraft. Ähnlich verhält es sich mit der Pressefreiheit, besonders dann wenn eine Zeitung meint, mal eine andere Meinung wiedergeben zu dürfen, als das was von oben verordnet ist. So dürfte selbst dem Einfältigsten mittlerweile aufgefallen, dass sich die verschiedenenen Zeitungen zwar in ihrer Schreibweise unterscheiden, aber ansonsten zu jedem Thema immer die exakt gleiche Meinung haben, das nennt man dann ganz demokratisch “Meinungsvielfalt”, oder wenn man auf demokratische Flosklen dieser Art verzichten möchte, könnte man es auch “gleichgeschaltet” nennen.
Was geschieht, wenn man von dieser Gleichschaltung auch nur ein wenig abrückt, durfte der Mühldorfer Anzeiger, eine Lokalausgabe des Oberbayrischen Volksblatt, erfahren. Dieser erdreistete sich nämlich anstatt dieser Gleichschaltung auch in den Leserbriefen zu folgen, den Leserbrief eines Peter Rohrmoser aus Stephanskirchen zu veröffentlichen, der dann doch eine andere Meinung hatte als die staatlich verordnete. So tat Rohrmoser eine Meinung zum Krieg zwischen Israel und Libanon kund, die man in dieser Republik nicht kundtun sollte. So meinte er, dass Israel die nötige Zeit bekäme “den Libanon zu vernichten und dort einen Holocaust auszulösen”, und dass Großbritannien und die USA ohnehin nur “jüdische Satelliten” seien. Eigentlich Aussagen, die in demokratischen Staaten von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, aber in der Bundesrepublik aber schnell zu einem Verfahren wegen Volksverhetzung führen können.
So sprach der Deutsche Presserat dann auch umgehend eine Rüge wegen Antisemitismus aus, eine Keule, die universal eingesetzt wird, um jedwede Kritik an zionistischer Aggression schon im Keime zu ersticken und angeschlossene Organe umgehend zurck auf Linientreue zu bringen. Der Presserat stellte dabei deutlich heraus, dass die Redaktionen eine “Prüfungspflicht” besäßen bei der “Veröffentlichung von Leserbriefen die Publizistischen Grundsätze” zu beachten. Was im Endeffekt nichts anders heißt, als dass man doch bitte schön darauf achten sollte nur Leserbriefe zu veröffentlichen, die mit dem derzeitigen System konform gehen. Dabei scheint es den Presserat auch wenig zu stören, dass er in Ziffer 1 des Pressekodex fordert: “Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.” Wahrheit ist allerdings in dieser Zeit ein sehr dehnbarer Begriff, insbesondere dann wenn tagtäglich vor Gerichten mit Offenkundigkeiten argumentiert wird und Beweise somit als nichtig anerkannt werden. Willkommen im “freiesten Staat auf deutschem Boden”, der demokratischsten Diktatur seit dem Zusammenbruch der DDR.
Quelle: Der Nonkonformist