28.12.2010
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Lebenslange Haft für Mord am kleinen Gero!
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Zur Hauptseite wechselnIm Prozess gegen die Mutter des getöteten kleinen Gero ist vor dem Weidner Landgericht nun das Urteil gefallen. Die 25jährige muss eine lebenslange Haftstrafe absitzen. Laut Gerichtssprecher Josef Weidensteiner hat die Kammer beschlossen, dass die Angeklagte aus niederen Beweggründen gehandelt hat. Sie hasste ihr eigenes Kind, weil es ihren „makellosen” Körper durch die Schwangerschaft zerstört hat. Die Mörderin nahm das Urteil regungslos und desinteressiert hin.
Zur Vorgeschichte: Am 21. Mai 2010 beschloss die 25jährige Angelina H. aus Weiden, dass sie ihren 8 Monate alten Sohn Gero nicht länger bei sich haben wolle. Daraufhin würgte sie das Kind und erstickte es im Anschluss mit einem Kleidungsstück. Laut Gerichtsmedizin dauerte der Überlebenskampf des Kleinkindes zwischen 10 und 25 Minuten. Danach ließ sie die Leiche 3 Tage lang auf der Waschmaschine liegen und führte ganz normal ihren Lebensalltag weiter. Nach dem Mord legte sie sich schlafen und kaufte später Bier und Zigaretten ein. „Ich lebte mein Leben normal weiter, hatte jetzt ja keine Verpflichtungen für das Kind mehr” so die Angeklagte.
Der Vater des Kindes, von welchem sich die Angeklagte kurze Zeit vorher getrennt hatte, fand den Leichnam seines Sohnes schließlich nach 3 Tagen, als er diesen besuchen wollte. Er alarmierte die Polizei, welche die Mörderin kurze Zeit später festnahm. Ein Polizeibeamter fragte die Beschuldigte: “Wie fühlt sich das an, einen Menschen umgebracht zu haben?” Sie antwortete: “Ich fühle mich nicht, als hätte ich einen Menschen umgebracht. Ich habe das Ding weggemacht.”
Den Prozess vor dem Weidener Landgericht verfolgte die Angeklagte nur beiläufig. Sie verweigerte jegliche Aussagen und tat so als ob sie das ganze nichts angehe. Ein als Zeuge geladener Mediziner zitierte die Angeklagte folgendermaßen: „Das Kind umzubringen war für mich beschlossene Sache”.
Ihr damaliger Lebensgefährte sagte aus, dass es während einer intimen Handlung nach der Schwangerschaft zu einem Streit gekommen sei. Damals habe sie zu ihm gesagt: „Du hast mein Leben zerstört, und der Kleine meinen Körper”. Eine solche Aussage ist an Abnormalität wohl kaum zu überbieten.
Weiter gab eine 22jährige Zeugin - die mit der Angeklagten und dem Kindsvater zusammen in einer Wohngemeinschaft lebte - an, dass Angelina H. sogar während der Schwangerschaft Drogen konsumierte. Selbst der Vater des Kindes - so wurde es im Prozessverlauf bekann t- konsumierte regelmäßig Drogen.
Das Kind wollte Angelina nie haben. Nach Bekannt werden der Schwangerschaft stand für sie erst einmal Abtreibung oder Adoption im Raum. Als beides nicht klappte, versorgte sie den Bub nur mit dem Nötigsten. „Auf ein Kuscheln habe ich verzichtet, ich wollte das um Gottes Willen nicht”, gab sie zu Protokoll.
Dieser Fall machte wieder einmal deutlich, in welch einen kranken Zustand sich diese Welt befindet. Tötungs- - und Gewaltdelikte gegen Kinder werden immer häufiger. Fast täglich liest man in Zeitungen von Vergewaltigung, Misshandlungen oder gar von Mord und Totschlag. Die Opfer sind in den meisten Fällen kleine Kinder oder Säuglinge. Ein Kind sollte normalerweise ein Symbol der Hoffnung darstellen und Zukunft symbolisieren. Stattdessen tritt man diese Zukunft mit kinderfeindlichen Gesetzen, falscher Familienpolitik oder juristischen Skandalurteilen gegen Kinderschänder täglich mit Füßen. So auch im Fall des kleinen Gero. Hat es eine Person wie Angelina H. verdient, auf unsere Kosten zu leben? In einem Fall wie diesen gibt es wohl nur eine gerechte Strafe. Todesstrafe für Kindermörder! Denn sie vernichten unsere Zukunft!
Quelle:
http://www.freies-netz-sued.net