21.12.2010
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VGH-Urteil: Kreissparkasse Bodensee darf NPD-Konto nicht ablehnen!
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Zur Hauptseite wechselnDer baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Beschluß vom 03.12.2010 die Berufung der Kreissparkasse Bodensee gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, wonach der NPD kein Girokonto verwehrt werden darf, abgelehnt! (Siehe 1 S 1877/09)
Somit endet ein drei Jahre anhaltender Rechtstreit mit einem Sieg für die Nationaldemokraten.
In der Berufungsablehnung stützen sich die Richter u.a. auf die Gleichberechtigung aller politischen Parteien:
[...] “Insbesondere kann die Beklagte sich nicht darauf berufen, dass ihr die Kontoführung wegen eines mit Blick auf die politische Ausrichtung des Klägers befürchteten Imageschadens bzw. wegen befürchteter wirtschaftlicher Nachteile unzumutbar sei. Derartige Nachteile müssen vor dem Hintergrund des strikten Gleichbehandlungsgesetzes aus Art. 21 Abs. 1 GG i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 ParteiG hingenommen werden, da die politische Ausrichtung für sich allein kein hinreichendes Kriterium dafür sein kann, zwischen den einzelnen Parteien zu unterscheiden.” [...]
Quelle:
http://www.npd-bw.de