27.06.2010
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Vorlage - Auskunftsgesuch beim LKA und VS
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Zur Hauptseite wechselnWer sich dafür interessiert, welche Informationen Stiefvater Staat über einen sammelt hat je nach Landesgesetzt verschiedene Rechte diese Informationen einzufordern.
In Baden Württemberg muss der Verfassungsschutz laut § 13 LVSG dem Betroffenen Auskunft geben, sofern er ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. Ein besonders Interesse besteht dann, wenn ihr euch z.B. für den Öffentlichen Dienst bewerben oder euch bei der Bundeswehr verpflichten möchtet. Eine Ablehnung aufgrund dessen, dass es keine Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei Bewerbungen gibt ist in unseren Augen zudem nicht ausreichend, da gespeicherte Informationen auch zu einem späteren Zeitpunkt entscheidend für eine Beförderung und damit auch für den Eintritt in den Öffentlichen Dienst/Bundeswehr ist.
Ein entsprechenden Vordruck für den Auskunftsgesuch beim VS findet ihr <<
http://ag-schwaben.net/daten/auskunft_VS-bw.pdf>>.
Bei einer Anfrage beim Landeskriminalamt benötigt ihr kein besonderes Interesse, den Vordruck dazu findet ihr <<
http://ag-schwaben.net/daten/auskunft_VS-bw.pdf>> .
Vergesst bei den Anfragen nicht eine Kopie eures Ausweises beizufügen!
Quelle:
http://www.fw-sued.net