19.05.2010
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Hausdurchsuchung wegen eines Aufklebers
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Zur Hauptseite wechselnBoizenburg: Ein junger Mann wurde bereits am 5. Mai Opfer der mecklenburger Repressionsorgane. Ihm wird zur Last gelegt, zwei Monate zuvor „eine grob ungehörige Handlung vorgenommen zu haben, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen“.
Konkret soll er einen 7,5 x 10,5 cm großen Aufkleber an einer Bushaltestelle unter der Fahrtrichtungsübersicht angebracht haben. „Kapitalismus im Endstadium –
www.widerstand.info“
Ein Zeuge hätte am Tattag eine Person gesehen, wie sie den Aufkleber klebte. Die Beschreibung ähnelt dem Beschludigten der daraufhin durch die Polizei „zeit- und ortsnah überprüft“ wurde.
Richter Rehbein führt in seiner Begründung des Durchsuchungsbeschlusses aus, daß die Maßnahme und der damit verbundene Eingriff in die sich aus Art. 13 Grundgesetz ergebende Schutzwürdigkeit der Wohnung gerade noch verhältnismäßig sei. Zum Vergleich verweist er auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die er offenbar selbst nicht verstanden hat. Dort handelte es sich offenkundig um eine weitaus schwerer wiegende Ordnungswidrigkeit, das unerlaubte Ausüben eines Gewerbes, und die Beschlüsse wurden im Ergebnis aufgehoben.
Am Ende des Beschlusses läßt der Richter durchblicken daß der Antrag der Staatsanwaltschaft schon hinkte, denn der zugrundeliegende § 118 OwiG hat keine Einziehungsermächtigung. Unterschrieben, und damit die Durchsuchung angeordnet hat der den Beschluß dennoch, nach § 84 StPO – zur Beweismittelsicherung.
Der Aufkleber ist nicht strafbar. Er wurde lediglich geklebt und es gibt einen Verdacht gegen den Betroffenen. So werden Erinnerungen an den Stasiapparat wachgehalten. Keine lahmen Ausstellungen oder Vorträge, in Boizenburg wird gehandelt.
Im Rahmen der Hausdurchsuchung wurde dann alles gegeben. Eine Kaffeedose eingepackt, eine Zimmerpflanze (Eierbaum) sichergestellt, dessen Erde durchwühlt und mitgenommene persönliche Papiere wurden gar nicht erst in das Protokoll aufgenommen.
Da der Beschuldigte nicht vor Ort war, wurden seine Eltern „eingeladen“. Ihnen wurden dann mögliche Szenarien über kommende Haftstrafen des Sohnes vorgehalten. Es wurden Fragen über den Freundes- und Bekanntenkreis gestellt. Schließlich wurde den Eltern vorgeworfen, wie sie es aushalten könnten, ihren Sohn zu unterstützen der sich offensichtlich in Neonazikreisen bewege. Zum Abschluß gab es eine Visitenkarte, mit dem Gruß an den Sohn, das er auch ja kooperieren solle, sonst werde es eng für ihn. Die Handschellen waren schon mal auf der Visitenkarte aufgedruckt. Bei der politischen Polizei verliert man den Humor auch nicht, wenn Grundrechte faktisch außer Kraft gesetzt werden.
Der Betroffene läßt sich inzwischen anwaltlich vertreten und gibt sich zuversichtlich den Beschluß erfolgreich anzufechten.
Quelle:
http://www.mupinfo.de