volksfront-medien.org - Die soziale Heimatpartei

08.03.2010

Lesezeit: etwa 1 Minute

NPD-Mitgliedschaft ist kein Kündigungsgrund!

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Wie die MÄRKISCHE ALLGEMEINE mitteilt, dürfen Arbeitgeber einen Mitarbeiter nicht kündigen, weil er Mitglied einer als "verfassungsfeindlich eingestuften politischen Partei" ist oder diese unterstützt.

Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in Stuttgart (Aktenzeichen: 14 Sa 101/08), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist. In dem Fall war, laut HAUFE-RECHT, ein Verwaltungsangestellter der seit 2003 beim beklagten Land Baden-Württemberg im Bereich der Oberfinanzdirektion beschäftig wurde entlassen worden, weil er Anhänger und Aktivist der NPD war. Außerdem hatte das Land als Arbeitgeber den Arbeitsvertrag angefochten. In der ersten Instanz hielten die Richter eine fristgemäße Kündigung noch für zulässig.

Die MÄRKISCHEN ALLGEMEINE berichtet jetzt aber: "Die Landesrichter sahen das anders. Sie beriefen sich auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Es hat entschieden, dass allein die Mitgliedschaft und Unterstützung einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei nicht ausreicht, um einem Arbeitnehmer zu kündigen. Die politischen Aktivitäten des Betroffenen müssten "in die Dienststelle hineinwirken und die Aufgabenstellung des öffentlichen Arbeitgebers berühren". Das habe in diesem Fall jedoch nicht festgestellt werden können. Daher sei weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung gerechtfertigt."

Quelle: Altermedia
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Trauermarsch Dresden
Montag 13.02.2012 Trauermarsch Dresden Montag 13.02.2012 Auch 2012 soll die Aktionswoche rund um den 13. Februar ihren krönenden Höhepunkt im traditionellen abendlichen Trauer- und Gedenkmarsch finden. Wenn auch noch nicht absehbar ist, welcher Methoden sich die Verantwortlichen bei Stadtverwaltung, Ordnungs- und Polizeibehörden diesmal bedienen werden um das ehrenhafte Gedenken an die Toten unseres Volks verächtlich zu machen, so steht dennoch auch zukünftig jeder Einzelne mit Würde und Disziplin für eine anständige Ehrenbezeugung ein. Jedem Zeitgenossen der seine Augen nicht vor der Realität verschließt muss bewusst sein, dass sich durch eine tatsächliche physische Auseinandersetzung mit dem Staatsapparat in der derzeitigen Situation kaum eine Besserung der Zustände für unser Anliegen herbeiführen lässt. Vielmehr würde eine offene Konfrontation einmal mehr in der uns vom System gelegten Schlinge einer Gewaltspirale und Kriminalisierung münden. Selbstverständlich werden wir alle juristischen Möglichkeiten genau prüfen, abwägen und zum Einsatz bringen, um auch im kommenden Jahr den Trauer- und Gedenkmarsch in Dresden in seiner traditionellen Form durchführen zu können. Für den ärgerlichen Fall einer Blockade oder anderweitiger schwerwiegender Rechtsbeugungen, vor welchen heute kein Veranstalter trotz noch so gewissenhafter Vorbereitung und Organisation mehr gefeit ist, gilt für jeden Einzelnen die Losung: „Ob wir marschieren oder nicht, Ihre Ehre zu schützen ist unsere Pflicht!“ Gemeint sind dabei natürlich die Luftkriegstoten von Dresden, deren Angedenken zu schützen am 13. Februar die Aufgabe und Pflicht eines jeden Teilnehmers ist. Wer sich nicht an dieses Mindestmaß an Disziplin und gegenseitiger Verantwortung halten kann oder will, der sollte am 13. Februar zuhause bleiben. Für jeden anderen aber gilt, am 13. Februar 2012 die Fackel der Erinnerung weiter zu tragen, wenn tief aus unseren Seelen der Ruf in die Herzen dringt: „Vergesst niemals Dresden!“



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