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08.03.2010

Lesezeit: etwa 1 Minute

Stadt Nidda zahlt 3000,-€ Schadensersatz an die Wetterauer NPD

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Hessen: Nachdem bereits am 18. Juni 2009 das Verwaltungsgericht Gießen den beiden Wetterauer Kreistagsabgeordneten Daniel Lachmann und Stefan Jagsch recht gab und im Prozess festgestellt wurde, dass der Mitarbeiter der Stadt Nidda, Uwe Bonarius, die beiden Funktionäre nicht daran hätte hindern dürfen an einer Diskussionsveranstaltung der Islam Gemeinde in Nidda teilzunehmen, wurde dieser von den beiden NPD-Mitgliedern wegen Nötigung angezeigt und eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingeleitet. Des Weiteren forderten diese von Herrn Bonarius noch Schadenersatz für das rechtswidrige Verhalten.

Nach längerem Schriftverkehr der sich über Monate hinweg zog, willigte jedoch Ende des letzten Jahres die Versicherung der Stadt Nidda doch noch ein und zahlte den beiden NPD-Abgeordneten ein Schmerzensgeld von 3000,- Euro.

Erfreut über den Ausgang des Verfahrens äußerte sich Stefan Jagsch wie folgt: “Die NPD-Wetterau freut sich über diese großzügige Spende, so dass eine Lautsprecheranlage angeschafft und eine finanzielle Rücklage für den anstehenden Kommunalwahlkampf gebildet werden kann.“ Auch ist das Urteil und die daraus erfolgte Schadensersatzzahlung ein Denkzettel für alle selbsternannten „besseren Demokraten“. Oftmals entsteht der Eindruck man könne im K(r)ampf gegen rechts alle erdenklichen Mittel einsetzen, um die NPD an deren politischen Arbeit zu (be)hindern. Jetzt wurde ein Zeichen durch das Verwaltungsgericht gesetzt und aufgezeigt, dass auch die NPD und deren Mitglieder nicht an ihrer Arbeit gehindert werden dürfen.“

Quelle: http://www.npd-wetterau.de
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Trauermarsch Dresden
Montag 13.02.2012 Trauermarsch Dresden Montag 13.02.2012 Auch 2012 soll die Aktionswoche rund um den 13. Februar ihren krönenden Höhepunkt im traditionellen abendlichen Trauer- und Gedenkmarsch finden. Wenn auch noch nicht absehbar ist, welcher Methoden sich die Verantwortlichen bei Stadtverwaltung, Ordnungs- und Polizeibehörden diesmal bedienen werden um das ehrenhafte Gedenken an die Toten unseres Volks verächtlich zu machen, so steht dennoch auch zukünftig jeder Einzelne mit Würde und Disziplin für eine anständige Ehrenbezeugung ein. Jedem Zeitgenossen der seine Augen nicht vor der Realität verschließt muss bewusst sein, dass sich durch eine tatsächliche physische Auseinandersetzung mit dem Staatsapparat in der derzeitigen Situation kaum eine Besserung der Zustände für unser Anliegen herbeiführen lässt. Vielmehr würde eine offene Konfrontation einmal mehr in der uns vom System gelegten Schlinge einer Gewaltspirale und Kriminalisierung münden. Selbstverständlich werden wir alle juristischen Möglichkeiten genau prüfen, abwägen und zum Einsatz bringen, um auch im kommenden Jahr den Trauer- und Gedenkmarsch in Dresden in seiner traditionellen Form durchführen zu können. Für den ärgerlichen Fall einer Blockade oder anderweitiger schwerwiegender Rechtsbeugungen, vor welchen heute kein Veranstalter trotz noch so gewissenhafter Vorbereitung und Organisation mehr gefeit ist, gilt für jeden Einzelnen die Losung: „Ob wir marschieren oder nicht, Ihre Ehre zu schützen ist unsere Pflicht!“ Gemeint sind dabei natürlich die Luftkriegstoten von Dresden, deren Angedenken zu schützen am 13. Februar die Aufgabe und Pflicht eines jeden Teilnehmers ist. Wer sich nicht an dieses Mindestmaß an Disziplin und gegenseitiger Verantwortung halten kann oder will, der sollte am 13. Februar zuhause bleiben. Für jeden anderen aber gilt, am 13. Februar 2012 die Fackel der Erinnerung weiter zu tragen, wenn tief aus unseren Seelen der Ruf in die Herzen dringt: „Vergesst niemals Dresden!“



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