volksfront-medien.org - Die soziale Heimatpartei

06.03.2010

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Reservistenverband auf Abwegen - Grundgesetz egal

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Der stellvertretende Parteivorsitzende der NPD und Münchener Stadtrat Karl Richter soll ausgeschlossen werden

Berlin - Der Reservistenverband der Bundeswehr (VdRBw) läßt nicht locker und hat dem Stellvertretenden NPD-Parteivorsitzenden und Münchner Stadtrat Karl Richter jetzt einen Ausschluß-Beschluß geschickt. Richter, der Stabsunteroffizier der Reserve ist, soll demnach mit sofortiger Wirkung aus dem Verband ausgeschlossen werden.

Der Reservistenverband begründet die Maßnahme mit Richters angeblichem „Hitlergruß” bei seiner Vereidigung als Stadtrat sowie damit, daß ein unüberbrückbarer Programm- und Interessengegensatz zwischen den Zielen der NPD und dem Verband bestehe; der NPD-Vize könne die Ziele und Interessen des Verbandes massiv gefährden.

Das sieht Karl Richter ganz anders. Er sieht durch den Ausschlußversuch des Reservistenverbandes seine Grundrechte massiv verletzt und beruft sich auf das Grundgesetz, das jedwede Benachteiligung wegen religiöser und politischer Anschauungen verbeitet (GG Art. 3, Abs. 3). Er hat deshalb beim Schiedsgericht des Reservistenverbandes in Bonn umgehend Berufung eingelegt und wird notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen, um seine Grundrechte durchzusetzen.

Richter hatte zuletzt Wehrübungen als Ausbilder beim Gebirgsjägerbataillon 233 in Mittenwald absolviert, das jüngst wegen harmloser Rekruten-Rituale in die Schlagzeilen geraten war.

In seinem Widerspruch gegen den Ausschlußversuch des Reservistenverbandes heißt es u.a.:Ein Verband wie der Verband der Reservisten der Bundeswehr muß es aushalten, daß deren Mitglieder verschiedenen politischen Parteien und verschiedenen politischen Anschauungen anhängen. Der Satzung des Verbandes ist jedenfalls nicht zu entnehmen, welche politischen Haltungen beziehungsweise Einstellungen im Verband zulässing sind und welche nicht. Für einen Verbandsausschluß gibt es keine Gründe.

Ein Ausschlußverfahren ist derzeit auch gegen den NPD-Parteivoritzenden und Hauptmann der Reserve Udo Voigt in Bonn anhängig. Er soll aus dem Bundeswehrverband ausgeschlossen werden.

Der Leiter der NPD-Rechtsabteilung Frank Schwerdt sieht in diesen Maßnahmen einen weiteren Einschüchterungsversuch der Regierenden, nationale Bürger zu stigmatisieren und NPD-Führungskräfte unter Druck zu setzen. Schwerdt wörtlich: “Angesichts solcher Maßnahmen noch von Grundrechten und Demokratie zu sprechen, gleiche einer Verhöhnung des Grundgesetzes. Die NPD wird auch weiterhin Widerstand gegen derartige Versuche leisten, in der BRD eine totalitäre Gesellschaftsform zu betreiben.”

Quelle: http://www.freies-netz-sued.net
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Trauermarsch Dresden
Montag 13.02.2012 Trauermarsch Dresden Montag 13.02.2012 Auch 2012 soll die Aktionswoche rund um den 13. Februar ihren krönenden Höhepunkt im traditionellen abendlichen Trauer- und Gedenkmarsch finden. Wenn auch noch nicht absehbar ist, welcher Methoden sich die Verantwortlichen bei Stadtverwaltung, Ordnungs- und Polizeibehörden diesmal bedienen werden um das ehrenhafte Gedenken an die Toten unseres Volks verächtlich zu machen, so steht dennoch auch zukünftig jeder Einzelne mit Würde und Disziplin für eine anständige Ehrenbezeugung ein. Jedem Zeitgenossen der seine Augen nicht vor der Realität verschließt muss bewusst sein, dass sich durch eine tatsächliche physische Auseinandersetzung mit dem Staatsapparat in der derzeitigen Situation kaum eine Besserung der Zustände für unser Anliegen herbeiführen lässt. Vielmehr würde eine offene Konfrontation einmal mehr in der uns vom System gelegten Schlinge einer Gewaltspirale und Kriminalisierung münden. Selbstverständlich werden wir alle juristischen Möglichkeiten genau prüfen, abwägen und zum Einsatz bringen, um auch im kommenden Jahr den Trauer- und Gedenkmarsch in Dresden in seiner traditionellen Form durchführen zu können. Für den ärgerlichen Fall einer Blockade oder anderweitiger schwerwiegender Rechtsbeugungen, vor welchen heute kein Veranstalter trotz noch so gewissenhafter Vorbereitung und Organisation mehr gefeit ist, gilt für jeden Einzelnen die Losung: „Ob wir marschieren oder nicht, Ihre Ehre zu schützen ist unsere Pflicht!“ Gemeint sind dabei natürlich die Luftkriegstoten von Dresden, deren Angedenken zu schützen am 13. Februar die Aufgabe und Pflicht eines jeden Teilnehmers ist. Wer sich nicht an dieses Mindestmaß an Disziplin und gegenseitiger Verantwortung halten kann oder will, der sollte am 13. Februar zuhause bleiben. Für jeden anderen aber gilt, am 13. Februar 2012 die Fackel der Erinnerung weiter zu tragen, wenn tief aus unseren Seelen der Ruf in die Herzen dringt: „Vergesst niemals Dresden!“



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