volksfront-medien.org - Die soziale Heimatpartei

06.03.2010

Lesezeit: etwa 4 Minuten

Türkischer Einfluß auf die Regierung

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Machen wir einen kleinen Sprung in die Vergangenheit. Vor fünf Jahren hat die rot-grüne Regierung eine Resolution verabschiedet, welche die „organisierte Vertreibung und Vernichtung von Armeniern“ bedauerte. In anderen Ländern war es zu diesem Zeitpunkt schon längst üblich, vom türkischen Massenmord an den Armeniern zu reden. Dem wollte man sich anschließen. Es muß ja auch schließlich eine europäische Einigung geben. Jetzt machen aber die Türken Druck, und die Bundesregierung darauf einen Rückzieher.

Machen wir nochmal einen Hopser in die Geschichte. Aber dieses Mal einen etwas größeren. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges wurde ungefähr die Hälfte der christlichen armenischen Bevölkerung in der Türkei vertrieben und ermordet. Das ist eine belegte Tatsache.
Und jetzt, vor ca. zwei Jahren haben die EU Staaten beschlossen, daß das Leugnen eines Völkermordes mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann. Und unserer Ansicht nach fällt gemäß der Definition auch das Leugnen oder Relativieren des Völkermordes an den Armeniern darunter.

Und was macht nun die schwarz-gelbe Regierung? Was alle Welt weiß, da ist sich die Regierung plötzlich nicht mehr so sicher. Man fordert demnach eine neue Untersuchung. Und wer soll diese machen? Natürlich die Türken, immerhin sind die ja auch mit betroffen. Da muß man ja eigentlich schon den Kopf schütteln. Denn das Ergebnis dieser neu aufgelegten Untersuchung liegt bereits jetzt auf der Hand. Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper (FDP), schreibt jetzt, die Bundesregierung begrüße eine weitere Untersuchung der damaligen »tragischen Ereignisse«, die Bewertung aber sollte »unabhängigen Historikern« vorbehalten bleiben. Die Aufarbeitung sei »in erster Linie Sache der beiden betroffenen Länder Türkei und Armenien«.

Das Europäische Parlament hat mit den Beschlüssen vom 18. Juni 1987 und vom 15. November 2001 die Anerkennung des Völkermordes durch den heutigen türkischen Staat zu einer Voraussetzung des EU-Beitritts der Türkei erklärt und am 28. Februar 2002 in einer weiteren Beschlußfassung die Türkei zur Einhaltung dieser Vorgabe gemahnt. Das interessiert die verweichlichte und feige Bundesregierung heute nicht mehr.

Die Bundesregierung unterstützt durch diese Politik des Verdrängens und Wegschauens Völkermordleugner. Aus reiner Feigheit. Sie ist moralisch am Ende. Und sie mißt mit zweierlei Maß und schämt sich nicht einmal dafür. Denn es gibt in der Diktion der BRD ganz offensichtlich doch Klassifizierungen von Opfern erster und zweiter Klasse. Stellen Sie sich einmal vor, die Bundesregierung würde in Zusammenhang mit dem Holocaust nur von “tragischen Ereignissen” sprechen und viele Jahrzehnte nach dem – natürlich eindeutig “historisch offenkundigen” und von uns in keinster Weise bestrittenen – Genozid einfach weg schauen. Stellen Sie sich weiter vor, die Bundesregierung würde bezüglich der “Offenkundigkeit” des Massenmords an den Juden plötzlich Zweifel hegen und eine neue Untersuchung der Geschehnisse anordnen. Oder, welch unvorstellbarer Graus, sie würde den Holocaust an den Juden einfach leugnen und von anderen Staaten erwarten, sich dieser Sichtweise anzuschließen.

Natürlich würde der Regierung der BRD so etwas Menschenverachtendes im Traum nicht einfallen. Lieber sperrt man da doch Diejenigen ins Gefängnis, die es tatsächlich wagen, an Ausmaß und Durchführung des Holocaust an den Juden Zweifel zu hegen und diesbezüglich ihr Recht auf Forschungsfreiheit in Anspruch nehmen. Genau das also, was die Bundesregierung nun in Zusammenhang mit dem Massenmord an den Armeniern selbst verlangt.

Die gleiche Bundesregierung, die auch nur den kleinsten Zweifel an gewissen historischen Ereignissen der deutschen Vergangenheit mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft, geniert sich also nicht, den Nachfahren der von den Türken verfolgten und ermordeten Armeniern schamlos ins Gesicht zu spucken. Eine Doppelzüngigkeit, die einmal mehr die erbärmlichen Zustände offenbart, in denen sich Moral, Anstand, Ehre und Gewissen in dieser Republik gegenwärtig befinden.

Denn der Kotau vor den türkischen Völkermordbestreitern erfolgt selbstverständlich nicht aus innerer Überzeugung oder anderweitigen hehren Beweggründen. Er ist vielmehr ganz pragmatischer Natur, wie Buchautor Udo Ulfkotte richtig erkennt: “Die Türkei will nämlich nicht, dass Deutschland den barbarischen Völkermord der Türken an christlichen Armeniern von 1914/15 verurteilt. Und feige Bundestagspolitiker haben sich der Auffassung der türkischen Völkermordleugner nun angeschlossen und klein beigegeben – aus Angst vor randalierenden Türken in Deutschland.” Wir sagen: Bravo!

Quelle: http://www.fw-sued.net
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Trauermarsch Dresden
Montag 13.02.2012 Trauermarsch Dresden Montag 13.02.2012 Auch 2012 soll die Aktionswoche rund um den 13. Februar ihren krönenden Höhepunkt im traditionellen abendlichen Trauer- und Gedenkmarsch finden. Wenn auch noch nicht absehbar ist, welcher Methoden sich die Verantwortlichen bei Stadtverwaltung, Ordnungs- und Polizeibehörden diesmal bedienen werden um das ehrenhafte Gedenken an die Toten unseres Volks verächtlich zu machen, so steht dennoch auch zukünftig jeder Einzelne mit Würde und Disziplin für eine anständige Ehrenbezeugung ein. Jedem Zeitgenossen der seine Augen nicht vor der Realität verschließt muss bewusst sein, dass sich durch eine tatsächliche physische Auseinandersetzung mit dem Staatsapparat in der derzeitigen Situation kaum eine Besserung der Zustände für unser Anliegen herbeiführen lässt. Vielmehr würde eine offene Konfrontation einmal mehr in der uns vom System gelegten Schlinge einer Gewaltspirale und Kriminalisierung münden. Selbstverständlich werden wir alle juristischen Möglichkeiten genau prüfen, abwägen und zum Einsatz bringen, um auch im kommenden Jahr den Trauer- und Gedenkmarsch in Dresden in seiner traditionellen Form durchführen zu können. Für den ärgerlichen Fall einer Blockade oder anderweitiger schwerwiegender Rechtsbeugungen, vor welchen heute kein Veranstalter trotz noch so gewissenhafter Vorbereitung und Organisation mehr gefeit ist, gilt für jeden Einzelnen die Losung: „Ob wir marschieren oder nicht, Ihre Ehre zu schützen ist unsere Pflicht!“ Gemeint sind dabei natürlich die Luftkriegstoten von Dresden, deren Angedenken zu schützen am 13. Februar die Aufgabe und Pflicht eines jeden Teilnehmers ist. Wer sich nicht an dieses Mindestmaß an Disziplin und gegenseitiger Verantwortung halten kann oder will, der sollte am 13. Februar zuhause bleiben. Für jeden anderen aber gilt, am 13. Februar 2012 die Fackel der Erinnerung weiter zu tragen, wenn tief aus unseren Seelen der Ruf in die Herzen dringt: „Vergesst niemals Dresden!“



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