04.02.2012
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Günther Deckert zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt
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Das Landgericht Mannheim spracham Freitag gegen Günter Deckert (Jg. 1940) wegen Beihilfe zur Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten aus. Günther Deckert soll an der Übersetzung und der Endbearbeitung der deutschen Fassung des Buches „Auschwitz – Die erste Vergasung – Gerüchte und Wirklichkeit“ des italienischen Revisionisten Carlo Mattogno (Jg. 1951) mitgewirkt haben. Erschienen ist das Buch 2007 im Verlag Castle Hill Publishers (CHP) des Revisionisten Germar Rudolf. „Original Dokumente aus der Kriegszeit“.
Erstinstanzlich wurde Deckert im Juli 2010 vom Amtsgericht Weinheim zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt.
So sieht Meinungsfreiheit in Deutschland im Jahre 2012 aus. Gleichzeitig prangert Angele Merkel China wg. Verletzung der Meinungsfreiheit an. Welch Hohn!
Quelle:
www.infoportal24.org