01.01.2006
In politischen Auseinandersetzung geht es heutzutage bedauerlicherweise sehr hart und ruppig zu, die politischen Gegner werden oft sehr heftig beschimpft, und oftmals werden dann als Antwort Strafverfahren wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB eingeleitet. Unproblematisch ist es dabei, wenn das Opfer der Mißachtung ein bestimmter „anderer“ ist, wenn man z.B. sagt „Herr Meier ist ein Schwein“. Dann liegt eine strafbare Beleidigung vor. Schwierig wird es dagegen, wenn das Opfer einer Beleidigung eine Mehrheit bzw. ein Kollektiv von Personen ist, wenn z.B. gesagt wird: „In der X-Partei sind alle Schweine“ oder „die Patentanwälte sind alle Schweine“. Dann liegt nur dann eine Beleidigung vor, wenn diese Personenmehrheit beleidigungsfähig ist, weil sie entweder ein kleiner, überschaubarer, deutlich umgrenzter und aus der Allgemeinheit hervortretender Kreis von Menschen sind, oder weil sie eine rechtlich anerkannte, gesellschaftliche Aufgabe erfüllen und einen einheitlichen Willen bilden können. Waren politisch unkorrekte Deutsche in der Vergangenheit Opfer dieser Angriffe, wurden die ...
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