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Rechtliches

Öffentliche Versammlungen in    geschlossenen Räumen
Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen
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Für öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen gelten die allgemeinen Ausführungen in Merkblatt 7, Versammlungsrecht ebenfalls.
 
Öffentliche Versammlungen    unter freiem Himmel
Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel
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Für öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Demonstrationen) unter freiem Himmel gelten die allgemeinen Ausführungen in Merkblatt 7, Versammlungsrecht ebenfalls.
 
Öffentliche Versammlungen,    Allgemeine Hinweise
Öffentliche Versammlungen, Allgemeine Hinweise
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Aus Art. 8 Grundgesetz (GG) ergibt sich das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Danach haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Versammlungen unter freiem Himmel unterliegen besonderen Einschränkungen. Die Einzelheiten sind im Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (VersammlG) geregelt.
 
Aufsichtsbeschwerde
Aufsichtsbeschwerde
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Die Dienstaufsicht ist eine allgemeine Behördenaufsicht über nachgeordnete Verwaltungsstellen desselben Ressorts; dabei handelt es sich im wesentlichen um Personalaufsicht. Bei der Fachaufsicht werden Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit einer Maßnahme überprüft. Rechtsaufsicht wird gegenüber z.B. Gemeinden ausgeübt, die im Bereich der Selbstverwaltung handeln (z.B. Hallenvergabe).
 
Beschleunigtes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
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Das beschleunigte Verfahren (bV) ist in den §§ 417 ff. StPO geregelt. Voraussetzung dafür ist, daß aufgrund eines einfachen Sachverhaltes oder klarer Beweislage (z.B. Geständnis, glaubwürdige Zeugen) eine Eignung zur sofortigen Verhandlung besteht. In der Regel findet die Verhandlung innerhalb von 1 bis 2 Wochen statt.
 
Datenschutz 1, Verfassungsschutz
Datenschutz 1, Verfassungsschutz
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Das Bundesverfassungsschutzgesetz, kurz BVerfSchG, bietet wichtige Grundlagen, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu verwirklichen. Gemäß § 15 BVerfSchG hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) dem Betroffenen unentgeltlich Auskunft über gespeicherte Informationen zu erteilen, "..., soweit er hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt.". Natürlich kann unter bestimmten Umständen die Auskunft verweigert werden, allerdings muß diese Ablehnung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, den Bundesbeauftragten für Datenschutz (Riemenschneiderstr. 11, 53175 Bonn, 0228/81995-0, Fax: 0228/81995-50) einzuschalten, bekannt gemacht werden; ggf. ist dieser einzuschalten. Allgemein gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Unrichtige Daten müssen korrigiert, unzulässig gespeicherte gelöscht und nicht beweisbare Daten gesperrt werden
 
Dein Verhalten vor Polizei und    Justiz
Dein Verhalten vor Polizei und Justiz
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Dein Verhalten vor Polizei und Justiz
 
Fortsetzungsfeststellungsklage
Fortsetzungsfeststellungsklage
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Mittels der Fortsetzungsfeststellungsklage kann gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes (VA) gerichtlich festgestellt werden, wenn sich dieser nach Klageerhebung erledigt hat. Hat sich der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt, kann § 113 I 4 VwGO analog angewandt werden, man spricht dann von der erweiterten Fortsetzungsfeststellungsklage. Die Frist beträgt grundsätzlich 1 Monat, falls keine Rechtsmittelbelehrung erteilt worden ist (was der Regelfall sein dürfte) 1 Jahr.
 
Menschenrechtsbeschwerde
Menschenrechtsbeschwerde
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Der Grundrechtsschutz durch die Europäische Union (EU) ist nur gegeben, wenn ein Organ der EU gehandelt hat oder Gemeinschaftsrecht zur Anwendung gekommen ist; dies wird in aller Regel nicht der Fall sein. Die von der EU völlig unabhängigen Organe der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bieten nach Erschöpfung des nationalen Rechtswegs die Möglichkeit der Menschenrechtsbeschwerde
 
Petitionsantrag
Petitionsantrag
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Das Petitionsrecht ergibt sich aus Art. 17 GG: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
 
Presserecht,    Beschwerdeausschuß des    Presserates
Presserecht, Beschwerdeausschuß des Presserates
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Falschberichterstattung in den Medien ist ein allen bekanntes Übel, gegen das allerdings gerichtlich nur bei persönlicher Betroffenheit im Wege der Gegendarstellung vorgegangen werden kann. Ist dies aber nicht möglich, kann man sich mit einer Eingabe an den Deutschen Presserat, Beschwerdeausschuß, Gerhard-von-Are-Str. 8, 53111 Bonn wenden.
 
Presserecht, Impressum
Presserecht, Impressum
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Je nach Bundesland gibt es abweichende Regelungen, die hier nicht im einzelnen aufgeführt werden können. Welches Landespressegesetz Anwendung findet richtet sich nach dem Erscheinungsort, dies ist in der Regel der Verlagsort.
 
Rechtsmittel im Strafprozeß:    Beschwerde/Berufung/Revision
Rechtsmittel im Strafprozeß: Beschwerde/Berufung/Revision
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Die Beschwerde (§§304-311a StPO=Strafprozeßordnung) richtet sich gegen Verfügungen und Beschlüsse, Berufung (§§312-332 StPO) und Revision (§§333-358 StPO) richten sich gegen ein Urteil.
 
Strafanzeige / Strafantrag
Strafanzeige / Strafantrag
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Die Strafanzeige (§ 158 Abs. 1 S. 1 StPO) kann von jedermann erstattet werden, mit ihr wird der zuständigen Behörde (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) Mitteilung vom Verdacht einer Straftat gemacht mit der Anregung zu prüfen, ob diese zu verfolgen ist; sie kann mündlich oder schriftlich angebracht werden, die mündliche Anzeige ist zu beurkunden.
 
Strafbefehl
Strafbefehl
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Ein Strafbefehl kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht erlassen werden. Dieser ersetzt das Hauptverfahren. Voraussetzungen für den Erlaß eines Strafbefehls:....
 
Verfassungsbeschwerde
Verfassungsbeschwerde
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Die V. ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf nach Ausschöpfung des ordentlichen Rechtswegs und hat keine aufschiebende Wirkung. Bei besonderer Dringlichkeit besteht auch die Möglichkeit vorläufigen Rechtsschutzes im Wege der einstweiligen Anordnung (§ 32 BVerfGG) zu beantragen oder vor Erschöpfung des Rechtsweges (wenn nicht rückgängig zu machende Schäden drohen, § 90 Abs. 2 BVerfGG) die V. zu erheben. Ein Anwalt ist nicht erforderlich, die V. ist grundsätzlich kostenlos, jedoch kann eine Mißbrauchsgebühr bis zu DM 5.000,00 erhoben werden (§ 34 Abs. 2 BVerfGG).
 
Versammlungsrecht, Straf- und    Bußgeldvorschriften
Versammlungsrecht, Straf- und Bußgeldvorschriften
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Der Inhalt der nachfolgenden Paragraphen ist stark verkürzt wiedergegeben, es sollte unbedingt der Gesetzestext nachgelesen werden, insbesondere beim Strafgesetzbuch gibt es noch zahlreiche weitere Paragraphen von Bedeutung.
 
Vorladung / Aussage
Vorladung / Aussage
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Die Regelungen im Polizeirecht können je nach Bundesland abweichen, so daß bei anderen Bundesländern als Baden-Württemberg überprüft werden muß, inwieweit die Regelungen übereinstimmen. Bestimmungen der Strafprozeßordnung (StPO) gelten bundeseinheitlich
 
Wohnungsdurchsuchung
Wohnungsdurchsuchung
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Im Laufe der zunehmenden Repressionsmaßnahmen gegen nationalgesinnte Bürger unseres Landes ist es üblich geworden, auch bei Bagatelldelikten gleich eine Wohnungsdurchsuchung durchzuführen. Im folgenden werden die wesentlichen Regeln einer Durchsuchung aufgezeigt
 


Weltanschauung

Privatisierung - Wirtschafts- und    Plünderungsstandort    Deutschland
Privatisierung - Wirtschafts- und Plünderungsstandort Deutschland
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Schulungsbroschüre "Privatisierung" - Wirtschafts- und Plünderungsstandort Deutschland
 

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