Am 22. September 2011 wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit erstmalig inRheinland-Pfalz ein im Juni 2009 vom Volk mit 1290 Stimmen unmittelbar in den Trierer Stadtrat gewähltes Ratsmitglied, Safet BABIC, von 55 politischen Konkurrenten formell ausgeschlossen. Mit diesem Vorhaben möchte der Trierer Klüngel eine kritische Stimme im Rat zum Verstummen bringen, um wieder ungestört seine volksfeindliche Politik fortzusetzen.
Mehrfach hatte der NPD-Stadtrat Babic die Klüngelfraktionen vorgeführt und war bei wichtigen Abstimmungen Zünglein an der Waage. Der Ausschluss eines demokratisch gewählten Volksvertreters ist ein Angriff auf die Volkssouveränität und symbolisiert die tiefe Mißachtung des Volkswillens durch die herrschende Klasse.
Würde es den Stadträten wirklich um Demokratie gehen, würden sie Neuwahlen ansetzen. Dann würde das Volk entscheiden, wer im Stadtrat bleibt und wer nicht. Laut der repräsentativen „INSA-50plus“ Studie sind in der Bundesrepublik gerade noch 28 Prozent der Befragten mit unserer Demokratie zufrieden, während sich 42 Prozent kritisch über diederzeitige Herrschaftspraxis äußern.
Während die Mehrheit der Deutschen die Einführung des Euro und milliardenschwere Euro- Rettungsschirme ablehnt, setzen sich alle etablierten Parteien über den Volkswillen hinweg. Der eigenmächtige Ausschluss eines gewählten Ratsmitgliedes ist die exemplarische Krönung einer negativen Entwicklung in der westlichen „Post-Demokratie“.
Aus aktuellem Anlass lautet das Motto unserer Demonstration am 17.September in Trier:
WIDERSTAND LÄSST SICH NICHT AUSSCHLIESSEN – VOLKSWILLE STATT KLÜNGELHERRSCHAFT!
Grundlage des Ausschlusses ist eine „Kann-Vorschrift“ aus der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung, die bundesweit einmalig ist. Demnach „kann“ der Stadtrat ein Ratsmitglied ausschließen, wenn eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten oder mehr vorliegt und das Ratsmitglied „durch die Straftat die für ein Ratsmitglied erforderliche Unbescholtenheit verwirkt hat“. Das Vergehen: Während
der Kommunalwahl 2009 war Babic in der Nähe, als linke Chaoten, die NPD-Plakate zerstört hatten, von couragierten Bürgern gestellt wurden. Dabei zog sich ein Plakatabreisser leichte Blessuren zu.
Mit einer abenteuerlichen Begründung verurteilte das Landgericht Trier am 22. Dezember 2010 schließlich Babic und ein Mitglied der Jungen Union wegen gefährlicher Körperverletzung. Kurioserweise heisst es im Urteil des Trierer Landgerichtes vom 22.Dezember 2010 (Az 8033 Js 11972/09.5Kls) auf Seite 16 explizit: „Der Angeklagte Babic schlug oder trat jedoch nicht. Eine Berührung zwischen Babic und dem Nebenkläger
fand nicht statt.“ Trotzdem wurde eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf drei Jahren Bewährung gegen den politisch missliebigen Oppositionspolitiker ausgesprochen.
Das Skandalurteil beruht hauptsächlich auf substanzlosen Annahmen. So sollen etwa mehrere Telefonverbindungsnachweise belegen, dass Babic mit verschiedenen Personen am 18.Mai 2009 einen Tatplan zur gewaltsamen „Abstrafung“ von linken Chaoten entwickelt hätte.
Allerdings ist der Inhalt der Telefonate nicht belegt. Daher wurden alle Ermittlungsverfahren gegen diese Personen schon im Frühjahr 2010 eingestellt.
Vor Gericht konnten einige Zeugen sogar bestätigen, dass der unbescholtene NPD-Stadtrat um Hilfe beim Plakatieren gebeten und nicht zur Bildung eines Rollkommandos aufgerufen hat. Strafverschärfend sei auch die Kandidatur zum Stadtrat.
Nun wird sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigen, inwieweit Grundrechte durch das Urteil betroffen sind. Denn die
Befangenheit der beteiligten Richter ist offensichtlich. Zufällig ist Richter Hardt auch Vorstandsmitglied der Klaus-Jensen-Stiftung, deren Vorsitz
der Trierer SPD-Oberbürgermeister innehat und die sich klar gegen die NPD positioniert.
TRIER BRAUCHT EINE NATIONALE OPPOSITION!
Trier gehört bereits heute zu den 16 unsichersten Großstädten in Deutschland. In Trier-Süd brennen bereits die ersten Autos wie in Berlin und in Trier-West verkehren bundesweit bekannte Islamisten. Doch der Stadtrat hat andere Sorgen. Der CDU-Stadtrat und Gastronom Norbert Freischmidt hat bereits öffentlich zugegeben, etwa 80.000 Euro in den letzten Jahren nicht an Sozialabgaben für seine Mitarbeiter abgeführt zu haben. Obwohl ein Verfahren vor dem Landgericht Trier ansteht, spricht hier niemand von einem Ausschluss. Zum Vergleich: Das Schmerzensgeld für den Nebenkläger wurde im Fall Babic auf 400 Euro festgesetzt. Mit dem Ausschluss eines NPD-Ratsmitgliedes soll also nicht moralische Überlegenheit, sondern offenkundig machtpolitische Dominanz demonstriert werden. Schließlich wird Trier bis 2014 überschuldetet sein, die Verbindlichkeiten übersteigen dann das städtische Eigentum.
Spätestens dann werden in Trier die politischen Karten neu gemischt!
Gerade deswegen ist es wichtig, in der ältesten Stadt Deutschlands Flagge zu zeigen und die letzten demokratischen Kernsätze zu verteidigen!
GEMEINSAM DEN VOLKSWILLEN AUF DIE STRASSE TRAGEN!










